Sozialpartner
Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist der Zusammenschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in entsprechenden Organisationen. Die Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezeichnet man als Sozialpartner.
Aus dem Inhalt:
[...] und die Regierung, die sie zum Teil in Form organisierter Willenskundgebungen vorbringen; stärkste Form des wirtschaftspolitischen Drucks ist der Streik; durch enge Beziehungen zu Parteien und Regierungsstellen. [...]
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